Klasse BPO1 macht Kaffee-Kunst

Kennst Du das auch?

Du trinkst einen Kaffee. Der Kaffee schwappt ein bisschen über und auf dem Tischtuch oder der Serviette bleibt ein Fleck. Nicht Schlimm!

Wenn mehrere zusammen Kaffee trinken, gibt es schnell viele solche Flecken. Aber schau mal genau hin: Kein Fleck sieht aus wie der andere. Alle sind verschieden.

Und Du kennst bestimmt auch das:

Du hast gerade nicht viel zu tun, sitzt irgendwo und hast einen Stift in der Hand. Du fängst an mit dem Stift zu kritzeln. Du malst einfach drauf los, was Dir so in den Sinn kommt. Das Bild entsteht einfach so, beim Malen.

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Möchtest Du unsere Kunstwerke sehen? Dann schau mal HIER nach …

Reisen in Risikogebiete

Liebe Eltern,

wenn Sie in ein Risikogebiet reisen, gelten bei der Rückkehr nach Deutschland besondere Regelungen für die ganze Familie.
Deswegen bitten wir Sie, Ihre private Reise aktuell mit Umsicht zu planen.
Da sich die Situation vor Ort täglich ändern kann, müssen Sie die Vorgaben gut im Blick behalten.

Derzeit gilt bei der Rückkehr die aktuelle Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19.09.2020.

Demnach wäre zu beachten:

  • Risikogebiet ist nach § 2 Absatz 3 der CoronaEinrVO ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundeministerium für Gesundheit gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern; sie wird durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht.
  • Wichtigste Verpflichtungen nach der CoronaEinrVO ist die Quarantänepflicht (§ 3 CoronaEinrVO) sowie die Meldepflichten beim zuständigen Gesundheitsamt (§ 2 CoronaEinrVO).
  • Verstöße gegen diese Pflichten können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden (§ 5 CoronaEinrVO).
  • Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet und der Einreise nach Deutschland entfällt die Pflicht zur Quarantäne ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis nachweisen können.   Hierfür gibt es aktuell zwei Möglichkeiten:
    – Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einreise, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dieses ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein.
    – Testung unverzüglich nach der Einreise, wenn möglich direkt am Flughafen.
    Bis zum Erhalt des Ergebnisses eines in Deutschland durchgeführten Tests besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich in (häusliche) Quarantäne zu begeben. Wenn der Test negativ ist und sich keine Symptome auf COVID-19 zeigen, beendet dies momentan die Quarantänepflicht.

Weiterführende Informationen sind auf der Sonderseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen abrufbar unter:

Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fort-geschrieben und veröffentlicht:

Wir hoffen, Sie mit diesen Informationen gut informiert zu haben und bitten Sie damit umsichtig im Interesse aller umzugehen.  

Wir wünschen allen Schüler*innen und ihren Familien erholsame Herbstferien und bleiben Sie alle gesund!

Elterninfo und Handlungsempfehlung: wenn mein Kind zu Hause erkrankt

schul.cloud

Registrierung und erste Schritte

Hier finden Sie eine Registrierungsanleitung im pdf-Format und als PowerPointPräsentation, den „FirstSteps“-Flyer des Anbieters, sowie ein Video der Maria-Montessori-Schule in Brühl, das wir freundlicherweise an dieser Stelle verlinken dürfen.

SpardaSpendenWahl Spezial 2020

Die Paul-Kraemer-Schule hat bei der „SpardaSpendenWahl Spezial“ 4000 Euro für digitale Ausstattung in Corona-Zeiten gewonnen!

Ein großes Dankeschön an die Sparda-Bank!

FSJ / BFD an der PKS!

 

 

Für das Schuljahr 2020/21 haben wir noch Stellen
für den Freiwilligendienst (FSJ / BFD) frei!

Du hast Interesse?

Dann bewirb Dich unter:

02234-59505

oder

info@paul-kraemer-schule.de

 

Hygieneregeln

Liebe Eltern,

mit diesen Hygieneregeln wird ihr Kind wieder ab dem 03. Juni unterrichtet.
Wir bitten diese im Vorfeld schon mit ihrem Kind zu besprechen.
Bitte denken Sie an einen Mundschutz!

 

Gemeinschaftsbild … Klasse A1 macht Homeschooling-Kunst!

Wir malen alle zu Hause Zufallsbilder nach Gerhard Richter

Hier seht ihr das fertige Klassenfenster der A1:

 

Jeder hat zu Hause einen Teil des Bildes gemalt, indem er gewürfelt und entsprechend des Würfelbildes die Kästchenvorlage ausgemalt hat.

  

 

So ähnlich hat es auch der Künstler Gerhard Richter gemacht. Im Kölner Dom könnt ihr sein buntes Fenster bewundern, bei dem auch der Zufall die Farbe der einzelnen Teile bestimmt hat.

Schulkunstwerk – macht alle mit!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Elternbrief (20.04.20)

 

 

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