Wenn ihr Kind eine Integrationskraft benötigt, wird diese von Ihnen beim Sozialamt des Rhein-Erft-Kreises beantragt. Gemeinsam mit einer Stellungnahme der Schule bieten wir an, dass Sie Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen notwendigen Unterlagen in der Schule abgeben und wir die Unterlagen an das Sozialamt weiterleiten.
Abgabe der Formulare für das neue Schuljahr ist Mitte März.
Wir kooperieren mit verschiedenen Trägern.
Kontaktieren Sie bitte die Träger, die Integrationskräfte vermitteln, damit eine geeignete Person zur Unterstützung Ihres Kindes gefunden werden kann.
- Eingliederungshilfegrundantrag
- Schweigepflichtsentbindung
- Bescheinigung Eltern ärztliche Unterlagen
- Leitfragen zu den einzelnen Lebensbereichen
- Merkblatt zum Datenschutz
- Anbieter für Schulbegleitungen im REK
- weitere Infos