Wenn ihr Kind krank ist, sind sie verpflichtet, es in der Schule bis 8.00h telefonisch oder per Schulcloud abzumelden. Ab dem dem 3. Fehltag besteht eine Attestpflicht.
Im Rahmen der Fördermaßnahme CoronaVorsorge 2022 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung wurden der Paul-Kraemer-Schule vom Rhein-Erft-Kreis für alle Räume CO2- Messgeräte zur Verfügung gestellt.